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VELUX Garantie

Die Garantie findet auf die vorgenannten sich in Deutschland befindlichen Produkte Anwendung, sofern diese nach dem 1. Januar 2014 an einen Erstkunden 2) geliefert worden sind.
Dem Endkunden stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Günstigere Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Beginn der Garantie
Die Garantie beginnt am Tag der Auslieferung 3) an den Erstkunden zu laufen.
Umfang der Garantie
Die Garantie erstreckt sich auf Material-, Herstellungs- und Konstruktionsmängel 4). Die Garantie gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Endkunde nachweist, dass der Mangel weder direkt noch indirekt verursacht worden ist durch:

a) unsachgemäße Installation, d.h. eine nicht den Installationsanweisungen, oder beim Fehlen solcher Anweisungen, nicht den Regeln der Technik entsprechende Installationen,
b) eine außerhalb des empfohlenen Einbauumfeldes vorgenommene Installation,
c) unsachgemäßen Gebrauch oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Produktes,
d) Verwendung inkompatibler Ersatzteile oder inkompatiblen Zubehörs (z.B. Netzteil),
e) Transport, Installation oder jede andere Form der Handhabung des Produktes,
f) Veränderungen des Produktes, die nicht von VELUX veranlasst wurden,
g) andere Fehler oder Schäden, die nicht auf Material-, Herstellungs- und Konstruktionsmängeln beruhen; insofern ist die vorangegangene Auflistung nicht abschließend.
Darüber hinaus greift die Garantie nur, wenn der Endkunde nachweist, dass Mängel oder Schäden, nicht direkt oder indirekt vom Endkunden durch die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung, der Wartungsangaben im Benutzerhandbuch, der Wartungsanleitung und der Gebrauchsanweisung verursacht wurden oder die Mängel und Schäden durch eine Wartung entsprechend der Wartungsangaben im Benutzerhandbuch, der Wartungsanleitung und der Gebrauchsanweisung hätten vermieden werden können. Das Benutzerhandbuch, die Wartungsanleitung und die Gebrauchsanweisung liegt dem Produkt bei Lieferung mit den entsprechenden Informationen bei. Ferner können diese auf der Internetseite www.velux.com oder www.velux.de heruntergeladen werden.

Schriftliche Mängelanzeige
Die Rechte aus dieser Garantie kann der Endkunde nur durch schriftliche Anzeige des Mangels innerhalb der Garantielaufzeit 5) gegenüber VELUX oder dem Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, geltend machen. Voraussetzung ist über dies, dass der Endkunde den Mangel innerhalb von 2 Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen.

Ansprüche aus der Garantie: Instandsetzung, Austausch, Erstattung des Kaufpreises

Im Garantiefall liegt es im alleinigen Ermessen von VELUX, das Produkt entweder in Stand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Endkunden den Kaufpreis zu erstatten. Reparatur

Grundsätzlich muss der Endkunde das mangelhafte Produkt selbst reparieren, es sei denn, etwas anderes wurde von VELUX entschieden. Bei der Instandsetzung umfasst die Garantie die kostenlose Zusendung der benötigten Ersatzteile 6).

Für den Fall, dass die Instandsetzung nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Endkunden möglich ist, trägt VELUX die Kosten für Ersatzteile, Installation, Reparatur, für den Transport durch den Handwerker oder auf andere Weise und falls notwendig die Abdeckung mit einer Plane, vorausgesetzt, die Maßnahmen wurden zuvor mit VELUX vereinbart. In diesem Fall hat der Endkunde das Produkt zugänglich zu machen, gegebenenfalls durch Bereitstellung eines Gerüstes oder anderer Hilfsmittel, sowie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen.

Austausch
Beim Austausch 7) wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues VELUX Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Mangelanzeige nicht mehr hergestellt wird oder nicht mehr in dieser Version vorhanden ist (Form, Farbe, usw.), ist VELUX berechtigt ein ähnliches VELUX Produkt zu liefern. Der Erstkunde ist verpflichtet das neue Produkt von dem nächstgelegenen VELUX Händler abzuholen, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Jeder Transport und jede Versendung an und von VELUX oder den Händler, jeder Ausbau und Einbau des Produktes, jede Abdeckung mit einer Plane oder jede andere besondere Maßnahme, die im Zuge des Austausches erfolgt, darf nur nach vorherigem Einverständnis von VELUX vorgenommen werden. Stimmt VELUX der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt VELUX die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten.

Erstattung des Kaufpreises
Sofern VELUX die Erstattung des Kaufpreises wählt, gibt der Erstkunde das Produkt zurück und VELUX erstattet den gezahlten Kaufpreis.
Ausschluss der Garantie
Die Garantie gilt nicht für:
- Farbabweichungen, die bei üblicher Nutzung nicht sichtbar sind;
- Verfärbung und Verblassung, gleich, ob diese durch Sonneneinstrahlung, Verdunstung, sauren Regen, salzhaltige Flüssigkeit oder andere Einflüsse mit korrodierender oder materialverändernder Wirkung versursacht worden sind;
- alle anderen ästhetische Zustände, wie z.B. hängender Stoff oder hängende Jalousielamellen oder Veränderungen in der Versiegelung der Scheibe;
- Äste im Holz;
- die unabwendbare oder erwartete Verringerung der Effizienz des Produktes einschließlich technischer Werte/ Spezifikationen sowie allgemeine Effizienztoleranzen;
- natürliche Abweichungen der Materialien;
- Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, reduzierte oder begrenzte Funktionen oder Leckagen, die beispielsweise durch Blockierungen aufgrund von Eis, Schnee, Zweigen u. s. w. verursacht werden;
- Beeinträchtigungen wie Farbabweichungen, Schatten oder Flecken im Fensterglas die zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb der Garantiezeit entstanden sind und welche den Blick nicht merklich beeinträchtigen;
- alle anderen ähnlichen Bedingungen, unabhängig davon ob sie als Mangel bezeichnet worden sind.
Darüber hinaus gilt die Garantie nicht für Veränderungen der Dampfdiffusionswiderstand oder der Wärmeleitfähigkeit in Bezug auf Installationsprodukte von VELUX.

Allgemeines
Diese Garantie gilt nur für die anfangs aufgeführten Produkte. Für Zubehör und vorinstalliertes Zubehör gilt an Stelle dieser Garantie diejenige vom Hersteller dieses Zubehörs, sofern dieser Hersteller eine solche gewährt.

Die auf ein bestimmte VELUX-Produkte bezogenen Bestimmungen dieser Garantie finden einschließlich der Garantielaufzeit finden unabhängig davon Anwendung, ob dass Produkt bereits vorinstalliert ist, also z.B. ein Motor bereits in ein Fenster eingebaut ist.

VELUX haftet nicht für Folge- und Vermögensschäden, ausgenommen, die Haftung von VELUX ist in diesen Fällen gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz , für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters von VELUX oder eines Erfüllungsgehilfen von VELUX wird durch die vorstehende Haftungsbeschränkung nicht berührt und bleibt in vollem Umfang bestehen.

VELUX haftet nicht im Fall von höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Feuer, Krieg, Terror, Blockaden, Importrestriktionen, politische Unruhen, Naturereignissen, Sachbeschädigung oder sonstige Fälle).

VELUX haftet nicht für Produkte von Drittanbietern unabhängig davon, ob diese zusammen mit VELUX Produkten verkauft worden sind.

Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Endkunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nachgekommen ist.

Reparaturen bei Nichteingreifen der Garantie

Sofern ein Produktmangel sich als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produktes entstehenden Kosten vom Endkunden selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Endkunde die Kosten – einschließlich etwaiger Arbeitskosten – zu tragen, die bei der Untersuchung des Produktes entstehen, sowie die Kosten des Aus- und Einbaues des Produktes sowie der Abdeckung mit einer Plane. Sofern der Endkunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlich entstehenden Kosten die Reparatur wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.

Anmerkungen - Begriffsbestimmungen

Anmerkung 1
„Endkunde“ im Sinne dieser VELUX Herstellergarantie ist die natürliche oder juristische Person , die Eigentümer des Produktes ist und es nicht in der Absicht erworben hat, es im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes zu installieren oder weiterzuverkaufen.

Anmerkung 2
„Erstkunde“ ist der Endkunde (s. Ziffer 1), der das Produkt von einer VELUXVertriebsgesellschaft , einem Händler oder jeder anderen natürlichen oder juristischen Person erworben hat, die es im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes installiert oder verkauft.

Anmerkung 3
Ist der Endkunde nicht in der Lage, den „Zeitpunkt der Auslieferung“ zu belegen, so ist VELUX berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.

Anmerkung 4
Maßgeblich für die Bestimmung, ob ein Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsmangel vorliegt, ist der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Mangel, der den Schaden verursacht hat, bereits zum Zeitpunkt der Herstellung aufgewiesen haben.
Ein Produkt ist nicht deshalb im Sinne dieser Garantie mangelhaft, weil es zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Rechtsvorschriften, beispielsweise CE-Kennzeichnungsvorschriften, nicht entspricht, sofern das Produkt den zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Rechtsvorschriften entsprochen hat.
Jede elektromagnetische Emission oder andere Emission (o.ä.) vom Produkt, unabhängig davon, ob dies Auswirkungen auf andere Objekte hat, ist kein Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsmangel im Sinne dieser Garantiebedingungen, vorausgesetzt, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Herstellung den gültigen Emissionswerten entsprochen hat. Ferner ist jede Störanfälligkeit des Produktes die durch äußere Strahlung bewirkt wird, kein Material- , Herstellungs- oder Konstruktionsmangel, sofern es den zwingenden rechtlichen Vorschriften zum Zeitpunkt der Herstellung entsprochen hat.

Anmerkung 5
Es obliegt dem Erstkunden zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist.

Anmerkung 6
Auf Ersatzteile die aufgrund dieser Garantie in ein VELUX Produkt eingebaut worden sind, findet diese Garantie in gleichem Maße Anwendung sofern es sich um Material-, Herstellungs- und Konstruktionsmängel handelt und die übrigen Voraussetzungen dieser Garantie vorliegen. Für solche Ersatzteile beginnt der Garantiezeitraum erneut zu laufen. Sofern die Instandsetzung durch VELUX selbst vorgenommen wurde und das jeweilige Produkt repariert wurde, so verlängert sich die Garantie für das reparierte Produkt um den Zeitraum der zwischen Einreichen der Anzeige und Vollendung der Instandsetzung und des Austauschens des mangelhaften Produktes liegt.

Anmerkung 7
Die Garantie für die neuen Produkte beginnt ab dem Zeitpunkt der Ersatzlieferung und unterfällt vorstehenden Garantiebestimmungen.


 

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